BERUFS-
AUSBILDUNGS –

ASSISTENZ

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berufliche
assistenz

WARUM eine Berufsausbildung gem. §8b BAG?

Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt und begleitet Jugendliche auf dem Weg ins Berufsleben bis zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Sowohl die Jugendlichen als auch die Ausbildungsbetriebe werden während der gesamten Dauer der Ausbildung unterstützt.

Die Jugendlichen haben die Möglichkeit die Lehrzeit, um maximal zwei Jahre zu verlängern (Verlängerte Lehre) oder eine Teilqualifizierung zu absolvieren.

FÜR WEN ist die Berufsausbildungsassistenz?

Für Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

  • mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule
  • mit keinem oder einem negativen Abschluss der Neuen Mittelschule
  • mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • wenn festgestellt wird, dass Unterstützung benötigt wird

AUFGABEN der Berufsausbildungsassistenz:

  • unterstützt beim Abschluss des Lehr-/ Ausbildungsvertrages
  • regelmäßiger Kontakt zum Jugendlichen, dem Betrieb und zur Berufsschule
  • organisiert bei Bedarf Lernhilfen oder die Einbindung von Jobcoaches
  • hilft bei der Vorbereitung auf die Lehr-/ Abschlussprüfung
  • begleitet bis zum Ausbildungsabschluss

WIE kann man teilnehmen?

  • Mit einer Bestätigung des Arbeitsmarktservice
  • Mit einer Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Jugendcoaching

KOSTEN:

Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich und freiwillig!

WAS kommt danach?

Nach der Ausbildung kann der / die Jugendliche in den Arbeitsmarkt einsteigen oder eine weitere Ausbildung absolvieren.

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