JOBCOACHING

Netzwerk
berufliche
assistenz

DIE ZIELGRUPPE

Jobcoaching können Personen im arbeitsfähigen Alter in Anspruch nehmen wenn sie einen Grad der Behinderung von mind. 30 % aufweisen. Begünstigte Personen im Sinne des § 2 Behinderteneinstellungsgesetzes sind Jugendliche (15 – 24 Jahre), die im Rahmen der Berufsausbildung gemäß § 8b BAG durch die Berufsausbildungsassistenz begleitet werden und Jugendliche, die in Projekten wie z.B. Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, … betreut werden.

DAS ANGEBOT

  • Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz, im Betrieb
  • Analysieren und strukturieren des Arbeitsplatzes sowie der individuellen Arbeitsabläufe
  • Unterstützung aller Beteiligten in der Einschulungs bzw. Einarbeitungsphase oder bei Umschulung
  • Intervention im Krisenfall

ZIELE DES JOBCOACHING

  • Gelungene Integration im Betrieb
  • Reibungsloser Ablauf der Arbeit
  • Funktionierende Kommunikation zwischen behinderten und nicht behinderten MitarbeiterInnen
  • Reduktion von Hemmschwellen im Umgang mit behinderten Menschen

JOBCOACHING UNTERSTÜTZT

Direkt im Betrieb bei der Integration von Menschen mit Einschränkungen.

Durch eine intensive, individuelle, pädagogisch fundierte Begleitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz soll, unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen und Betrieben, eine möglichst optimale Integration erreicht werden.

Der Jobcoach kann angefordert werden, sobald ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht. In der Regel wird Jobcoaching angefordert durch: Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, AMS, … Die Betreuungszeit kann bis zu 6 Monate dauern.

KOSTEN

Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist freiwillig und unentgeltlich!

SO KONNTE ICH MEINEN ARBEITSPLATZ SICHERN
Irene P. stand drei Monate vor Abschluss ihrer Lehrzeit in einer Sparfiliale, also vom Betrieb Jobcoaching angefordert wurde. Der Grund war, dass ihr Kompetenzen an der Kassa fehlten, die zu erfolgreichen Absolvierung ihres Lehrabschlusses notwendig waren. Irene P. erklärte sich mit dem Jobcoaching einverstanden und so kam zweimal pro Woche ein Jobcoach in den Betrieb und übte mit ihr den Kassadienst. Nach drei Monaten intensiver Jobcoaching Maßnahmen konnte Irene P. ihre Lehrabschlussprüfung mit Erfolg absolvieren und dadurch sogar ihren Arbeitsplatz sichern.

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